Datenschutzerklärung
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Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung |
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1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. Vertreters |
Dr. Werner Huck 32549 Bad Oeynhausen
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2. Kontaktdaten eines evtl. Datenschutzbeauftragten |
Ein DSB ist aufgrund der Größe der Praxis (Einbehandlerpraxis) nicht erforderlich.
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3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen |
Automatisierte Erhebung der IP-Adresse bei Aufruf der Webseite im Logfile des Webservers;
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4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung |
Die Einwilligung in die Erhebung der IP-Adresse erfolgt durch Aufruf der Webseite.
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5. Empfänger / Kategorien von Empfängern |
Hinsichtlich der IP-Adresse: Hoster der Webseite,
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6. Empfänger in einem Drittland/eine internationale Organisation (z.B. bei Nutzung von Cloud-Diensten) |
Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen ist nicht beabsichtigt. Der Webserver steht in Deutschland.
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7. Dauer der Speicherung |
Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere § 12 Abs. 1 Berufsordnung der ZÄKWL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrlSchV (mindestens 10 Jahre). Das Logfile des Webservers wird nach 30 Tagen gelöscht.
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8. Rechte der Betroffenen |
Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g. Verantwortlichen geltend machen:
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9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung |
Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde |
Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt; für NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf.
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11. [nur bei Dritterhebung nach Art. 14 EU-DSGVO] Quelle / öffentliche Quelle, aus der die Daten stammen |
Die Daten fordern wir im Einzelfall von [z.B. Praxis Dr. XY, Anschrift] an.
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12. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, die Daten Dritten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung |
Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht - soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist - die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits- /Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.
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