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Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten
im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. Vertreters

Dr. Werner Huck
Hahnenkampstraße 100

32549 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731-752121
Fax: 05731-752122
Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
homepage:
www.zahnarzt-huck.de

 

2. Kontaktdaten eines evtl. Datenschutzbeauftragten

Ein DSB ist aufgrund der Größe der Praxis (Einbehandlerpraxis) nicht erforderlich.

 

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen

Automatisierte Erhebung der IP-Adresse bei Aufruf der Webseite im Logfile des Webservers;
Durchführung und Verwaltung der zahnärztlichen Beratung und Behandlung, Abrechnung von GKV-Leistungen mit Stellen nach dem SGB V (insbesondere der KZVWL), Abrechnung von Privatleistungen, externe Abrechnung über Dienstleister, Erteilung erforderlicher Auskünfte.

 

4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Einwilligung in die Erhebung der IP-Adresse erfolgt durch Aufruf der Webseite.
Behandlungsvertrag; Pflicht zum Führen einer Behandlungsdokumentation (§ 630f Abs. 1 BGB); bei GKV-Patienten auch gesetzliche Pflicht zur Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 95 SGB V); bei externer Abrechnung Einwilligung des Betroffenen; bei Auskunftserteilung gesetzliche Pflichten oder Einwilligung des Betroffenen.

 

5. Empfänger / Kategorien von Empfängern

Hinsichtlich der IP-Adresse: Hoster der Webseite,
ansonsten: Zahntechnisches Labor, andere Heilberufsangehörige, gesetzliche oder beauftragte Abrechnungsstellen, Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen, Behörden, Gerichte.

 

6. Empfänger in einem Drittland/eine internationale Organisation (z.B. bei Nutzung von Cloud-Diensten)

Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen ist nicht beabsichtigt. Der Webserver steht in Deutschland.

 

7. Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere § 12 Abs. 1 Berufsordnung der ZÄKWL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrlSchV (mindestens 10 Jahre). Das Logfile des Webservers wird nach 30 Tagen gelöscht.

 

8. Rechte der Betroffenen

Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g. Verantwortlichen geltend machen:

- Auskünfte nach § 15 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung einschließlich Auskünfte über die hier genannten, diesbezüglichen Rechte;
- Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach Art. 16 EU-DSGVO, wobei Änderungen in der Behandlungsdokumentation als solche erkennbar bleiben müssen, siehe § 630f Abs. 1 BGB;
- Löschung oder Sperrung von Daten nach Art. 17 bzw. 18 EU-DSGVO, bei der Behandlungsdokumentation wegen der Aufbewahrungspflichten ist nur Sperrung möglich;
- Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU-DSGVO, wobei die Verarbeitung in der Praxis in der Regel nicht auf der in der Vorschrift genannten Grundlage erfolgt;
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO, also auf Erhalt der Daten in maschinenlesbarem Format und auf Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.

 

9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung

Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde

Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt; für NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf.

 

11. [nur bei Dritterhebung nach Art. 14 EU-DSGVO] Quelle / öffentliche Quelle, aus der die Daten stammen

Die Daten fordern wir im Einzelfall von [z.B. Praxis Dr. XY, Anschrift] an.

 

12. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, die Daten Dritten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht - soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist - die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits- /Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.

Vertragliche Verpflichtungen zur Datenweitergabe bestehen nicht [wohl allerdings womöglich z.B. bei Teilnahme an einem Selektivvertrag]